Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1.0 (Stand 07/2026) · Secuvo | Armin Löw, Rheinpromenade 2, 40789 Monheim am Rhein
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Secuvo | Armin Löw, Rheinpromenade 2, 40789 Monheim am Rhein (nachfolgend „secuvo“) und dem Auftraggeber über Talent-Acquisition-Leistungen, insbesondere über die Abonnement-Pakete Talent Access, Talent Partnership und Embedded TA sowie über Einzelmandate auf Erfolgshonorarbasis.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn secuvo ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Pakete auf der Website ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Mit dem Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars und der Bestätigung dieser AGB gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch secuvo bzw. spätestens mit der Freischaltung der Leistungen nach erfolgreicher Zahlung der ersten Monatsrate zustande.
Der Vertragsinhalt wird von secuvo gespeichert und dem Auftraggeber zusammen mit der Auftragsbestätigung in Textform zur Verfügung gestellt.
§ 3 Leistungsumfang der Abonnements
Je nach gebuchtem Paket erbringt secuvo folgende Leistungen:
- Talent Access (890 € / Monat): Zugang zum Kandidaten-Pool, Markt- und Gehaltsinsights, eine aktive Suche parallel, monatliche Abstimmung.
- Talent Partnership (2.500 € / Monat): bis zu zwei parallele Suchen, aktives Sourcing und Vorqualifizierung von Kandidaten, Vorstellung geeigneter Profile, Prozess- und Employer-Beratung.
- Embedded TA (ab 4.900 € / Monat): bis zu vier parallele Suchen, Aufbau von Recruiting-Prozessen und Employer Branding, regelmäßiges Reporting, fester wöchentlicher Zeit-Slot.
secuvo schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden im Sinne eines Dienstvertrags (§ 611 BGB), ausdrücklich jedoch keinen Einstellungserfolg und keine bestimmte Anzahl an Einstellungen. Reaktion auf Anfragen des Auftraggebers erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind insbesondere: Budgets für Stellenanzeigen und Werbeschaltungen, Lizenzkosten für Jobbörsen oder Bewerbermanagementsysteme, Assessment-Center und Testverfahren, Background-Checks, Umzugs- und Reisekosten von Kandidaten sowie Reisekosten von secuvo außerhalb des Standorts Monheim am Rhein. Diese Leistungen können gesondert beauftragt und abgerechnet werden.
§ 4 Fair Use und zusätzliche Einstellungen
Die Anzahl paralleler Suchen ist je Paket begrenzt (Talent Access: eine, Talent Partnership: zwei, Embedded TA: vier). Eine Suche gilt als laufend, solange sie nicht besetzt, abgebrochen oder vom Auftraggeber pausiert wurde. Weitere Suchen können gegen gesondertes Entgelt vereinbart werden.
Kommt es innerhalb eines Vertragsjahres im Paket Talent Partnership zu mehr als zwei bzw. im Paket Embedded TA zu mehr als vier Einstellungen aus dem Abonnement, wird für jede weitere Einstellung ein reduziertes Placement Fee in Höhe von 5 % des Jahresbruttogehalts der eingestellten Person fällig.
§ 5 Vergütung, Fälligkeit und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Die monatliche Vergütung ist im Voraus fällig und wird über den Zahlungsdienstleister Stripe per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte eingezogen. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
Bei Auftraggebern mit gültiger USt-IdNr. innerhalb der EU außerhalb Deutschlands erfolgt die Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren.
Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist secuvo berechtigt, die Leistungserbringung und den Portalzugang nach vorheriger Ankündigung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Gesetzliche Verzugszinsen bleiben unberührt.
§ 6 Erfolgshonorar bei Einzelmandaten
Außerhalb der Abonnements kann ein Einzelmandat auf Erfolgshonorarbasis vereinbart werden. Das Honorar beträgt 18 – 25 % des Jahresbruttogehalts der eingestellten Person und wird ausschließlich bei einer tatsächlichen Einstellung fällig. Grundlage ist das vertraglich vereinbarte Jahresbruttogehalt einschließlich fest zugesagter Bestandteile; variable Boni bleiben unberücksichtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Fällig ist das Honorar mit Vertragsunterzeichnung durch die eingestellte Person, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Abonnements haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats in Textform oder über das Kundenportal gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform; E-Mail an info@secuvo.de genügt.
§ 8 Nachwirkung vorgestellter Kandidaten
Stellt der Auftraggeber innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung des Vertrags eine Person ein, die ihm zuvor von secuvo vorgestellt wurde, gilt dies als Vermittlung durch secuvo. In diesem Fall wird ein Honorar in Höhe von 15 % des Jahresbruttogehalts fällig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, secuvo eine solche Einstellung unverzüglich mitzuteilen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Kontakt zu der Person nachweislich unabhängig von secuvo zustande gekommen ist.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt secuvo alle für die Suche erforderlichen Informationen zur Verfügung (Stellenprofil, Anforderungen, Gehaltsrahmen, Ansprechpartner, Prozessschritte) und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Rückmeldungen zu vorgestellten Kandidaten erfolgen zeitnah, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die übermittelten Kandidatendaten ausschließlich für das jeweilige Besetzungsverfahren zu verwenden, nicht an Dritte weiterzugeben und nach Abschluss des Verfahrens datenschutzkonform zu löschen.
§ 10 Kandidatinnen und Kandidaten
Für Bewerberinnen und Bewerber ist die Nutzung des Portals und die Vermittlung dauerhaft kostenlos. secuvo erhebt gegenüber Arbeitsuchenden kein Entgelt (vgl. § 296 SGB III). Es besteht kein Anspruch auf Vermittlung oder Aufnahme in den Kandidaten-Pool.
§ 11 Haftung
secuvo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die in den letzten zwölf Monaten gezahlte Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
secuvo übernimmt keine Haftung für Angaben der Kandidaten zu Qualifikation, Zeugnissen oder Verfügbarkeit; die Prüfung und Auswahl sowie die Einstellungsentscheidung obliegen ausschließlich dem Auftraggeber. Ansprüche nach dem AGG gegenüber dem Auftraggeber bleiben dessen Verantwortungsbereich.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke des Vertrags. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der Datenschutzerklärung. Soweit im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
§ 13 Kein Widerrufsrecht (B2B)
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher nach §§ 312g, 355 BGB besteht daher nicht.
§ 14 Änderungen dieser AGB
secuvo kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen oder Leistungen erforderlich ist. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Düsseldorf. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Streitbeilegung: secuvo ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.